SIE SIND HIER: HOMENewsAllgemein Brauer dürfen nicht mit Gesundheit für Bier werben
Brauer dürfen nicht mit Gesundheit für Bier werben
Freitag, den 12. August 2011 um 09:37 Uhr
Brauereien dürfen nicht mit angeblich gesundheitsfördernden Wirkungen ihres Getränks für Bier werben. Das hat das Landgericht Berlin in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden. Die Richter gaben einer Klage von Verbraucherzentralen gegen den Deutschen Brauer-Bund statt.
Wie das Gericht am Montag mitteilte, wurde dem Brauer-Bund unter anderem untersagt, eine schönheitsfördernde Wirkung von Bier hervorzuheben sowie auf Vorbeugeeffekte gegen Herzerkrankungen, Gallen- und Harnstein sowie Osteoporose hinzuweisen.
Dies sei nicht mit einer europarechtlichen Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel vereinbar (Az.: 16 O 259/10 vom 10. Mai 2011).
22,80 Euro im Monat Mit dem Genießer-Abo erhalten Sie jeden Monat ein Verkostungspaket mit 9 bayerischen Bierspezialitäten nach Hause geschickt. Jederzeit kündbar! Auch eine tolle Geschenkidee!!!